Teilnahmebedingungen
Allgemeines
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gesunde körperliche Verfassung. Als Teilnehmer/in sind Sie verpflichtet, die Touren-/Kursleitung rechtzeitig über spezielle körperliche und gesundheitliche Probleme zu informieren.
Leistungen
In den Tourenpreisen inbegriffen sind Führung und Ausbildung durch diplomierte Bündner SchneeschuhwanderleiterInnen BAW, Bergführer und weitere Fachpersonen sowie Transporte mit dem Kleinbus der Outdoor Engadin GmbH. Wo nicht ausdrücklich erwähnt sind zusätzliche nötige oder gewünschte weitere Leistungen für Transporte mit Bahn, Bussen, Taxi, Seilbahnen, Pferdeschlitten/-kutschen, Verpflegung/Essen und Übernachtungen nicht im Preis inbegriffen.
Solche zusätzlichen Kosten werden vorgängig kommuniziert. Bitte bringen Sie Ihr SBB-Halbtax- oder Generalabonnement mit. Für Übernachtungen und Verpflegung ausserhalb der Angebote der Outdoor Engadin GmbH sind Sie selbst verantwortlich. Im Engadin stehen verschiedene Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Reservation.
Anmeldung und Bezahlung
An- und Abmeldung müssen schriftlich per Post, über unsere Internetseite, per E-mail oder Fax erfolgen. Mit dem Eingang der Anmeldung und der Einzahlung der Kursgebühren wird Ihre Anmeldung wirksam. Wird aus Zeitgründen eine mündliche/telefonische Anmeldung akzeptiert, gilt diese als verbindlich.
Rücktritt
Den Rücktritt von einem Kurs oder einer Tour müssen Sie möglichst frühzeitig mitteilen. Für alle Touren und Kurse gilt: Bei Rücktritt erst am Tag des Touren-/Kursbeginns werden die vollen Kosten verrechnet. Bei Mehrtagestouren und Spezialkursen verrechnen wir bei Rücktritt bis 7 Tage vor Tourenbeginn einen Unkostenbeitrag von CHF 5O.-, zwischen 6 und 1 Tag/e 5O% des Preises. Sie sind von den Annullationsgebühren befreit, falls Sie eine/n den Anforderungen entsprechende/n Ersatzteilnehmer/in vermitteln. Bei vorzeitigem Touren-/Kursabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationskosten Versicherung.
Rücktritt des Veranstalters
Bei Mehrtagestouren und bei Spezialkursen kann der Veranstalter bis 7 Tagevor Beginn zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits einbezahlte Kosten vollumfänglich zurückerstattet. Akzeptieren die Teilnehmer/innen jedoch eine Preiserhöhung, kann der Kurs oder die Tour trotzdem durchgeführt werden.
Haftung
Als erfahrene und sehr gut qualifizierte Touren- und Kursleiter bieten wir Ihnen grösstmögliche Sicherheit während unseren Veranstaltungen. Wir haften daher für eine umsichtige und verantwortungsvolle Leitung. Ein Restrisiko beim Schneeschuh laufen ist jedoch nie vollständig auszuschliessen. Mit der Anmeldung anerkennen Sie diese Gefahrenausdrücklich und verzichten bezüglich dieses Restrisikos auf jegliche Schadenersatz- oder anderweitige Haftungsansprüche an die Outdoor Engadin GmbH und deren Repräsentanten. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust und Beschädigung von eigenem und Mietmaterial. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer.
Höhere Gewalt
Die Touren und Kurse finden bei jeder Witterung statt. Ereignisse höherer Gewalt (Lawinensituation, Krankheit/Unfall) können uns jedoch veranlassen, eine Tour aus Sicherheitsgründen abzuändern oder abzubrechen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Bei Absage vor Tourenbeginn werden bereits einbezahlte Kurskosten zurückerstattet.
Anwendbares Recht und Gerichtstand
Die vertragliche Beziehung zwischen dem/der Kursteilnehmer/in und der Outdoor Engadin GmbH unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Sitz der Outdoor Engadin GmbH.